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Leistung · Hannover

Wohnungsauflösung in Hannover

Bei einer Wohnungsauflösung arbeitet man gegen ein Datum. Wir planen deshalb rückwärts vom Abnahmetermin — im Angebot steht der Tag der Räumung.

Jeden Tag 7 bis 20 Uhr Besichtigung und Wertermittlung kostenfrei Hannover und die Region Hannover

Wohnungsauflösung: Schränke und Zimmer werden vollständig geräumt und besenrein zur Abnahme übergeben

Auf einen Blick

  • Termin steht im Angebot
  • Einbauten entfernt
  • Abnahmefähig übergeben
  • Auch Zwangsräumung

Leistungsumfang

Was wir für Sie übernehmen

Einbauküche, Bodenbeläge, Lampen und Dübel kommen mit heraus, soweit der Vermieter den Rückbau verlangt. Was noch Wert hat, wird vorher geschätzt und senkt den Endbetrag.

Besenrein heißt geräumt und gefegt, nicht geputzt. Verlangt Ihr Vermieter eine Endreinigung, hängen wir sie als eigene Position an das Angebot.

  • Vollständige Räumung aller Wohnräume, Keller- und Bodenanteile
  • Rückbau von Einbauküchen, Einbauschränken und Bodenbelägen
  • Abnahme von Lampen, Gardinenstangen, Dübeln und Halterungen
  • Schließen und Überstreichen von Dübellöchern auf Wunsch
  • Räumung nach Zwangsvollstreckung für Vermieter und Verwalter
  • Aufstellung des Räumungsguts mit Fotos zum Räumungstag
  • Räumung stark zugestellter Wohnungen ohne Aufsehen
  • Auflösung bei Umzug ins Ausland samt Teillieferung
  • Transport einzelner Stücke an eine zweite Adresse
  • Einlagerung oder Anlieferung an eine dritte Adresse
  • Einrichten der Halteverbotszone vor dem Haus
  • Wertermittlung und Ankauf vor dem Abtransport
  • Schriftliche Absprache zu Schlüsseln und Zählerständen
  • Teilnahme an der Abnahme mit Vermieter oder Verwaltung
  • Endreinigung als eigene Position auf Wunsch
  • Übergabe gefegt und abnahmefähig

Preisbildung

Was den Preis bestimmt

Hier kostet nicht nur das Räumen, sondern auch der geforderte Rückbau. Wie weit der reicht, steht in Ihrem Mietvertrag — bringen Sie ihn zur Besichtigung mit.

Kostenlose Besichtigung vereinbaren
  1. 01

    Größe: Zimmerzahl und Quadratmeter der Wohnung

  2. 02

    Inventar: was bei der Besichtigung noch in der Wohnung steht

  3. 03

    Rückbau: Umfang dessen, was der Mietvertrag verlangt

  4. 04

    Bodenbeläge: verklebtes Laminat kostet mehr als loser Teppich

  5. 05

    Zugang: Stockwerk, Aufzug und Halteplatz vor dem Haus

  6. 06

    Straßenlage: ob eine Halteverbotszone nötig wird oder nicht

  7. 07

    Dokumentation: Aufstellung und Fotos bei Räumung für Dritte

  8. 08

    Terminlage: Wochenende oder Werktag

  9. 09

    Endreinigung: ob besenrein reicht oder geputzt werden soll

  10. 10

    Ankauf: angerechneter Wert der übernommenen Gegenstände

Häufige Fragen

Fragen zum Thema Wohnungsauflösung

Ihre Frage steht nicht dabei? Rufen Sie an — wir sind Montag bis Sonntag, 07:00–20:00 Uhr erreichbar.

0511 122 71 851
Reicht besenrein für die Wohnungsübergabe?

In den meisten Mietverträgen ja. Verlangt Ihr Vermieter eine Endreinigung, sagen Sie es beim Termin — die hängen wir an.

Muss ich bei der Räumung dabei sein?

Nein, nach dem Besichtigungstermin genügt der Schlüssel. Zur Abnahme kommen wir auf Wunsch dazu und klären offene Punkte mit dem Vermieter.

Arbeiten Sie auch für Vermieter und Verwaltungen?

Ja, unter anderem nach Zwangsräumungen und bei nicht geräumt übernommenen Objekten. Zuständigkeiten für Schlüssel und Inventar stimmen wir vorab schriftlich ab.

Was ist mit Sachen, die eingelagert werden sollen?

Die fahren wir an die Adresse, die Sie nennen: Lagerraum, neue Wohnung oder Angehörige. Das steht als eigene Position im Angebot.

Wer beauftragt uns bei einer Zwangsräumung?

Das Räumungsunternehmen wird vom Gläubiger beauftragt, in aller Regel also vom Vermieter. Der Gerichtsvollzieher verschafft nur den Besitz an der Wohnung.

Dürfen die Sachen des Mieters direkt entsorgt werden?

Nur was offensichtlich wertlos ist. Alles Übrige ist zu verwahren; verwertet werden darf frühestens einen Monat nach der Einweisung in den Besitz.

Was ist mit unpfändbaren Sachen des früheren Mieters?

Die sind auf sein Verlangen jederzeit herauszugeben, unabhängig von der Monatsfrist. Dazu zählen etwa Kleidung, notwendiger Hausrat und Arbeitsmittel.

Räumen Sie auch im Auftrag rechtlicher Betreuer?

Ja. Bedenken Sie den Vorlauf. Die Aufgabe der Wohnung muss das Betreuungsgericht genehmigen, erst danach läuft die Kündigungsfrist.

Erhalten wir eine Liste des Räumungsguts?

Bei Aufträgen aus Zwangsvollstreckung ja. Wir halten fest, was aus der Wohnung kommt, und dokumentieren den Zustand mit Fotos vom Räumungstag.

Muss ich Dübellöcher schließen lassen?

Das entscheidet Ihr Mietvertrag, nicht wir. Sollen die Löcher verspachtelt und überstrichen werden, nehmen wir das mit ins Angebot auf.

Muss der verklebte Bodenbelag wirklich raus?

Wenn Sie ihn selbst verlegt haben, meistens ja. Verklebtes Laminat und PVC lassen sich nur mit Aufwand lösen — das planen wir gesondert ein.

Wie kurzfristig können Sie eine Wohnung räumen?

Nach der Besichtigung brauchen wir Vorlauf für Team und Fahrzeuge. Liegt Ihr Übergabetermin unter zwei Wochen, sagen Sie das bitte gleich im ersten Satz.

Angebot anfordern — Wohnungsauflösung in Hannover

Fünf Fragen zum Objekt, dann melden wir uns mit einem Termin für die kostenlose Besichtigung. Danach steht der Festpreis schriftlich fest.

Montag bis Sonntag, 07:00–20:00 Uhr · 0511 122 71 851 · Grethe-Jürgens-Str. 37, 30655 Hannover

Zum Nachlesen

Hintergrund zu Wohnungsauflösung

Fachliches zum Nachschlagen, nach Themen geordnet. Für eine Anfrage müssen Sie nichts davon gelesen haben — suchen Sie die Überschrift, die auf Ihren Fall passt.

Fünf typische Ausgangslagen

Fünf Lagen führen fast immer hierher. Ein Nachlass, eine Zwangsräumung, ein Umzug ins Ausland, der Wechsel ins Pflegeheim oder eine stark zugestellte Wohnung.

Wer beruflich ins Ausland geht, hat selten Zeit für drei getrennte Termine. Räumung, Teillieferung an Angehörige und Übergabe an den Vermieter laufen dann zusammen.

Fristen bei Zwangsräumung

Bei einer Zwangsräumung beauftragt nicht der Gerichtsvollzieher das Räumungsunternehmen, sondern der Gläubiger. Wir arbeiten in diesem Fall für Sie als Vermieter.

Wird nach der sogenannten Berliner Räumung vollstreckt, bleiben die Sachen des Schuldners zunächst in Ihrer Verantwortung. Sie sind zu verwahren, bevor über eine Verwertung entschieden wird.

Ein Monat ab der Einweisung in den Besitz ist dabei die Marke. Holt der Schuldner bis dahin nichts ab, darf verwertet werden.

Zwei Gruppen sind davon ausgenommen. Offensichtlich Wertloses darf sofort weg, unpfändbare Sachen sind dem Schuldner auf Verlangen jederzeit herauszugeben.

Räumungsgut dokumentieren

Das Protokoll des Gerichtsvollziehers hilft dabei nur begrenzt. Es hält fest, was frei sichtbar war — Schränke und Kisten muss er nicht öffnen.

Deshalb halten wir bei solchen Aufträgen selbst fest, was aus der Wohnung kommt. Sie bekommen eine Aufstellung und Fotos, die den Zustand am Räumungstag zeigen.

Das ist kein Formalismus. Streitet der frühere Mieter später um entsorgte Gegenstände, liegt die Beweislast beim Vermieter.

Rückbau und Abnahme

Was zurückgebaut werden muss, steht im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll. Einbauküche, selbst verlegte Böden, Dübel und Halterungen sind die häufigsten Punkte.

Zur Abnahme kommen wir auf Wunsch dazu. Zählerstände, Schlüsselzahl und strittige Punkte lassen sich mit dem Vermieter direkt an Ort und Stelle klären.

Zuständigkeit für Schlüssel, Zählerstände und Restinventar halten wir vorher schriftlich fest. Das erspart die Diskussion am Übergabetag.

Vorlauf und Halteverbotszone

Hausverwaltungen brauchen vor allem Verlässlichkeit gegenüber einem Datum. Der Räumungstag steht im Angebot, und die Rückmeldung kommt am selben Tag.

Auch rechtliche Betreuer geben Wohnungen auf. Sie brauchen dafür die Genehmigung des Betreuungsgerichts, weshalb der Räumungstermin erst nach deren Rechtskraft feststeht.

In den engen Straßen von List, Linden und Südstadt richten wir eine Halteverbotszone ein. Sonst steht das Fahrzeug zwei Ecken weiter und jeder Gang kostet Zeit.

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