Bei einer Haushaltsauflösung muss Jahrzehnte Angesammeltes auf einmal bewertet werden — oft unter Zeitdruck und aus der Ferne. Deshalb wird bei uns gesichtet, bevor der erste Handgriff getan ist.
Jeden Tag 7 bis 20 Uhr
Besichtigung und Wertermittlung kostenfrei
Hannover und die Region Hannover
Auf einen Blick
Kompletter Hausrat
Nachlassabwicklung
Praxis & Büro
Wertermittlung vorab
Leistungsumfang
Was wir für Sie übernehmen
Im Angebot stehen Räumungspreis und Ankaufswert getrennt nebeneinander. Erbengemeinschaften und Nachlassverwalter müssen so niemandem erklären, warum eine Vitrine im Container landete.
Viele Anrufe kommen wenige Tage nach einem Todesfall. Das Tempo bestimmen Sie — wir sagen Ihnen, was tatsächlich eilt und was warten kann.
Vollständige Räumung von Wohnung, Haus oder Etage
Nachlassauflösung und Nachlassabwicklung nach Todesfall
Behutsame Räumung im Trauerfall, ohne Aufsehen im Haus
Sichtung allein, wenn Angehörige nicht dabei sein möchten
Sicherung von Dokumenten, Fotoalben und persönlichen Unterlagen
Abstimmung mit Erbengemeinschaft, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker
Aufträge von Hausverwaltungen, Vermietern und rechtlichen Betreuern
Rechnung an einen vom Auftraggeber abweichenden Empfänger
Entsorgungsbelege zur Rechnung für gewerbliche Auftraggeber
Terminplanung rückwärts vom vereinbarten Übergabedatum
Demontage von Möbeln, Küchen und Haushaltsgroßgeräten
Praxis-, Büro-, Laden- und Archivauflösungen
Akten und Datenträger nach schriftlicher Vorgabe behandelt
Transport an die von Ihnen genannten Adressen
Sortentrennung und Übergabe an zugelassene Entsorgungsbetriebe
Fotodokumentation und schriftliche Übergabebestätigung
Besenreine Übergabe an Erben, Vermieter oder Makler
Preisbildung
Was den Preis bestimmt
Bei einer Haushaltsauflösung wird der gesamte Hausrat bewegt, gesichtet und getrennt. Der Preis setzt sich deshalb aus mehreren Posten zusammen, die wir bei der Besichtigung einzeln erfassen.
Ja, bei Erbfällen ist das die Regel. Nach der Besichtigung genügt ein Schlüssel — Angebot, Fortschrittsfotos und Übergabebestätigung kommen schriftlich.
Was geschieht mit Unterlagen und persönlichen Papieren?
Ordner, Verträge, Urkunden, Fotoalben und Briefe legen wir zusammen und übergeben sie Ihnen. Entsorgt wird davon nichts ohne Ihre Freigabe.
Übernehmen Sie auch Praxis- und Büroauflösungen?
Ja — Praxen, Kanzleien, Ladenlokale und Archive räumen wir außerhalb der Öffnungszeiten. Datenträger und Akten behandeln wir gesondert nach Ihrer Vorgabe.
Wird die Wohnung fristgerecht fertig?
Der Termin wird eingeplant, nicht geschätzt. Nennen Sie uns das Übergabedatum gleich beim ersten Kontakt — wir rechnen rückwärts.
Und wenn wir doch etwas behalten möchten?
Dann bleibt es stehen. Was Sie zurückhalten, notieren wir beim Besichtigungstermin und ziehen es aus der Kalkulation heraus.
Wir sind eine Erbengemeinschaft — wer darf den Auftrag erteilen?
Über den Nachlass verfügen die Erben gemeinsam, also brauchen wir die Zustimmung aller. Praktisch reicht uns eine kurze schriftliche Freigabe, gern per E-Mail.
Was tun wir, wenn wir uns über einzelne Stücke nicht einig sind?
Strittige Stücke räumen wir nicht mit. Sie werden auf einer Liste festgehalten und bleiben stehen, bis Sie sich untereinander geklärt haben.
Wie kurzfristig muss die Wohnung nach einem Todesfall leer sein?
Das hängt an der Kündigung des Mietverhältnisses, nicht an der Beerdigung. Nach der Sonderkündigung bleiben in der Regel rund drei Monate bis zur Übergabe.
Was findet ein Testamentsvollstrecker bei Ihnen vor?
Ein Angebot, das Räumung und Ankaufswert getrennt ausweist. Für die Nachlassabrechnung ist damit belegbar, was der Hausrat eingebracht und die Räumung gekostet hat.
Was passiert mit gut erhaltener Kleidung und Hausrat?
Brauchbares geben wir weiter, statt es in die Verbrennung zu fahren. Möchten Sie eine bestimmte Einrichtung bedenken, sagen Sie uns das beim Termin.
Arbeiten Sie für Hausverwaltungen und Vermieter?
Ja, das ist ein fester Teil unserer Aufträge. Sie bekommen einen Ansprechpartner, ein verbindliches Datum und eine Rückmeldung, sobald das Objekt übergeben ist.
Können Sie die Rechnung an einen anderen Empfänger stellen?
Ja, das ist bei Verwaltungen, Betreuern und Nachlasspflegern der Normalfall. Auftraggeber und Rechnungsempfänger halten wir im Angebot getrennt fest.
Bekommen wir einen Nachweis über die Entsorgung?
Gewerbliche Auftraggeber erhalten die Belege der Entsorgungsbetriebe zur Rechnung. Damit ist belegt, dass der Hausrat auf zugelassenem Weg entsorgt wurde.
Passt dazu
Häufig zusammen beauftragt
Viele Aufträge laufen über mehrere Gewerke. Alles davon kommt aus einer Hand,
mit einem Termin und einer Rechnung.
Fachliches zum Nachschlagen, nach Themen geordnet. Für eine Anfrage
müssen Sie nichts davon gelesen haben — suchen Sie die Überschrift,
die auf Ihren Fall passt.
Wenn Angehörige nicht dabei sein können
Angehörige stehen dann vor Räumen, die sie so nicht sehen wollten. Wenn Ihnen das zu viel ist, gehen wir allein durch und melden uns danach.
Vor dem Haus steht weder ein Container noch ein beschriftetes Fahrzeug. Aus der Nachbarschaft erfährt niemand von uns, warum geräumt wird.
Ein großer Teil unserer Auftraggeber wohnt nicht in Hannover. Nach der Besichtigung genügt ein Schlüssel; Angebot, Zwischenstand und Übergabe kommen schriftlich.
Papiere und Fundstücke sichern
Papiere sichern wir, bevor etwas verladen wird. Verträge, Versicherungspolicen, Sparbücher, Urkunden, Fotoalben und Briefe legen wir zusammen und übergeben sie Ihnen.
Was wir zwischen dem Hausrat finden, gehört dem Nachlass. Bargeld, Schmuck, Sparbücher und Urkunden übergeben wir gegen Unterschrift, nicht auf Zuruf.
Wer den Auftrag erteilen darf
Gehören mehrere Erben zum Nachlass, entscheiden sie über die Räumung gemeinsam. Wir beginnen erst, wenn uns die Freigabe von allen vorliegt.
Ist noch kein Erbe ermittelt, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Dann ist er unser Auftraggeber, und die gesamte Abstimmung läuft über ihn.
Wer beauftragt, muss dazu berechtigt sein. Erbschein, eröffnetes Testament, Testamentsvollstreckerzeugnis oder die Bestellungsurkunde des Nachlasspflegers genügen uns dafür.
Fristen nach dem Tod eines Mieters
Nach dem Tod eines Mieters können Erben und Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich kündigen. Dafür bleibt ein Monat ab dem Tag, an dem sie vom Tod erfahren.
Danach läuft die gesetzliche Frist von rund drei Monaten. In dieser Spanne liegt der Räumungstermin — nicht kurz nach der Beerdigung, wie viele befürchten.
Aufträge von Verwaltungen und Betreuern
Hausverwaltungen, Vermieter, Betreuer und Nachlasspfleger beauftragen uns regelmäßig. Für sie zählen andere Dinge als für Angehörige eines Verstorbenen.
Der Termin muss gegen eine Frist halten, und die Rechnung geht oft an einen anderen Empfänger. Beides legen wir vor dem Start schriftlich fest.
Gewerbliche Auftraggeber bekommen die Entsorgungsbelege zur Rechnung dazu. Damit ist nachvollziehbar, welche Menge über welchen Betrieb gegangen ist.
Der Unterschied ist rechtlich begründet. Private Haushalte sind von den abfallrechtlichen Nachweispflichten befreit, gewerbliche Abfallbesitzer wie Verwaltungen sind es nicht.
Praxen, Kanzleien und Büros räumen wir außerhalb der Sprechzeiten. Akten und Datenträger behandeln wir gesondert, nach Ihrer schriftlichen Vorgabe.